AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Suleman Bhatti, geschäftlich tätig unter Bhatti Consulting (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

 

(2) Die Leistungen des Anbieters umfassen insbesondere Webdesign und Webentwicklung, Online-Marketing, Business-Mentoring, Beratungsleistungen sowie die laufende Betreuung und Wartung von Webseiten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. der jeweiligen Leistungsvereinbarung.

 

(3) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht angeboten.

 

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

 

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und sonstige Vereinbarungen in Textform.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Die Darstellung der Leistungen und Angebote auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die individuelle Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.

 

(2) Der Vertrag kann in Textform, insbesondere per E-Mail, oder auf andere zwischen den Parteien vereinbarte Weise geschlossen werden.

 

(3) Der konkrete Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

 

(4) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden.

 

(5) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erbringung einzelner technischer oder spezialisierter Leistungen geeignete Drittanbieter oder technische Dienste einzusetzen, sofern dies für die vereinbarte Leistung erforderlich oder sinnvoll ist. Soweit hierfür zusätzliche Kosten entstehen, werden diese vorab mit dem Kunden abgestimmt, sofern sie nicht bereits Bestandteil des Angebots sind.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der zwischen dem Anbieter und dem Kunden getroffenen Vereinbarung. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

(2) Die Vergütung für Webdesign, Online-Marketing, Business-Mentoring sowie laufende Wartungs- und Betreuungsleistungen ist grundsätzlich im Voraus zu zahlen. Die Zahlung ist zum Beginn der jeweiligen Zusammenarbeit bzw. vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung vollständig fällig, sofern im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

(3) Bei laufenden Wartungs- und Betreuungsverträgen ist die vereinbarte monatliche Vergütung jeweils im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu entrichten, sofern keine abweichende Zahlungsweise vereinbart wurde.

 

(4) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das vom Anbieter angegebene Geschäftskonto. Andere Zahlungsarten können im individuellen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung vereinbart werden.

 

(5) Der Anbieter ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach vollständigem Eingang der fälligen Vergütung zu beginnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen vorübergehend einzustellen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Anbieters bleiben unberührt.

 

(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Zugangsdaten, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

 

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalt frei von Rechten Dritter sind und für die vereinbarten Zwecke verwendet werden dürfen. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Videos, Logos, Schriften und sonstige Inhalte.

 

(3) Der Kunde verpflichtet sich, erforderliche Entscheidungen, Rückmeldungen, Freigaben und Korrekturwünsche innerhalb der vereinbarten oder angemessenen Fristen mitzuteilen.

 

(4) Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Inhalte, Informationen, Zugangsdaten, Rückmeldungen oder Freigaben nicht rechtzeitig bereitstellt, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Projekt- und Fertigstellungstermine verschieben sich entsprechend.

 

(5) Entstehen durch verspätete, unvollständige oder nachträglich wesentlich geänderte Inhalte oder Vorgaben des Kunden zusätzliche Aufwände, können diese nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

 

(6) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter erforderliche Zugänge zu den für die Leistungserbringung notwendigen Systemen, insbesondere zu Hosting, Domain, WordPress oder vergleichbaren Plattformen, rechtzeitig bereitzustellen.

§ 5 Webdesign & Projektablauf

(1) Bei Webdesign-Projekten erstellt der Anbieter Webseiten auf Grundlage des individuell vereinbarten Leistungsumfangs. Der konkrete Umfang, die Anzahl der Seiten, Funktionen, Gestaltungsleistungen und sonstigen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

 

(2) Die Umsetzung erfolgt individuell auf Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten Anforderungen, Inhalte und Gestaltungsrichtung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Umsetzung eines bestimmten Designs oder einer bestimmten technischen Lösung, sofern die vereinbarte Funktionalität und der vereinbarte Leistungsumfang erfüllt werden.

 

(3) Der Kunde erhält im Rahmen des jeweiligen Angebots die vereinbarte Anzahl an Korrektur- bzw. Abstimmungsrunden. Weitere Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

 

(4) Änderungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können zu einer Anpassung des vereinbarten Zeitplans und der Vergütung führen. Der Anbieter informiert den Kunden über wesentliche zusätzliche Aufwände vor deren Umsetzung.

 

(5) Nach Fertigstellung wird die Webseite dem Kunden zur Prüfung und Freigabe bereitgestellt. Der Kunde verpflichtet sich, die Webseite innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und dem Anbieter etwaige berechtigte Änderungswünsche oder Mängel mitzuteilen.

 

(6) Nach erfolgter Freigabe bzw. Abnahme wird die Webseite, sofern dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist, veröffentlicht bzw. auf die vereinbarte Domain übertragen.

 

(7) Der Anbieter ist berechtigt, zur technischen Umsetzung WordPress, Elementor, Plugins, Themes, Hosting-Dienste sowie weitere technische Systeme und Dienste einzusetzen. Soweit Leistungen oder Lizenzen Dritter erforderlich sind und nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, trägt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach vorheriger Vereinbarung.

 

(8) Der Anbieter bemüht sich um eine technisch einwandfreie Darstellung der Webseite auf den zum Zeitpunkt der Fertigstellung marktüblichen Geräten und Browsern. Aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzungen kann eine vollständig identische Darstellung auf allen Geräten, Betriebssystemen und Browsern nicht garantiert werden.

§ 6 Änderungen, Zusatzleistungen und Korrekturen

(1) Der im jeweiligen Angebot vereinbarte Leistungsumfang bildet die Grundlage für die Umsetzung des Projekts. Änderungen oder Erweiterungen dieses Leistungsumfangs bedürfen einer vorherigen Abstimmung zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

 

(2) Änderungswünsche, zusätzliche Seiten, Funktionen, Inhalte oder sonstige Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Angebots sind, gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.

 

(3) Der Anbieter informiert den Kunden vor der Umsetzung wesentlicher Zusatzleistungen über den voraussichtlichen zusätzlichen Aufwand und die hierfür anfallende Vergütung.

 

(4) Im jeweiligen Angebot enthaltene Korrektur- und Abstimmungsrunden beziehen sich auf die vereinbarte Gestaltung und den vereinbarten Leistungsumfang. Eine vollständige Neugestaltung, die Änderung bereits freigegebener Bereiche oder eine wesentliche Änderung der ursprünglichen Anforderungen kann als zusätzliche Leistung behandelt und gesondert berechnet werden.

 

(5) Änderungswünsche, die durch nachträgliche Änderungen der Anforderungen, Inhalte oder Vorgaben des Kunden entstehen, können zu einer Anpassung des Projektzeitraums führen.

 

(6) Die Bearbeitung zusätzlicher Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach entsprechender Abstimmung mit dem Kunden. Eine Verpflichtung zur Umsetzung zusätzlicher Leistungen besteht erst nach deren Vereinbarung.

§ 7 Abnahme und Freigabe

(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erhält der Kunde die Möglichkeit, die erstellte Webseite zu prüfen und freizugeben.

 

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Webseite zeitnah zu prüfen und dem Anbieter erkennbare Mängel oder Änderungswünsche innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen.

 

(3) Änderungswünsche, die vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, werden im Rahmen der im Angebot vereinbarten Korrektur- und Abstimmungsrunden berücksichtigt.

 

(4) Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder eine wesentliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Anforderungen darstellen, gelten als Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.

 

(5) Die Freigabe kann in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen. Nach erfolgter Freigabe wird die Webseite, sofern dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist, veröffentlicht bzw. auf die vereinbarte Domain übertragen.

 

(6) Nach der Freigabe sind Änderungen, die nicht auf einem berechtigten Mangel beruhen und nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, kostenpflichtig.

 

(7) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.

§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Sämtliche vom Anbieter erstellten Inhalte, Designs, Texte, Grafiken, Layouts, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem geltenden Urheberrecht, soweit sie urheberrechtlich geschützt sind.

 

(2) Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden diese Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbeschränkt eingeräumt.

 

(3) Die eingeräumten Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse. Allgemeine Kenntnisse, Methoden, Konzepte, Gestaltungssysteme, technische Lösungen, Vorlagen, wiederverwendbare Komponenten und Arbeitsweisen des Anbieters verbleiben beim Anbieter und dürfen von diesem auch für andere Kunden verwendet und weiterentwickelt werden.

 

(4) Soweit für die Webseite Software, Plugins, Themes, Schriften, Bilder oder sonstige Inhalte Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Der Anbieter kann für solche Drittanbieterleistungen keine über die jeweilige Lizenz hinausgehenden Nutzungsrechte einräumen.

 

(5) Eine Weitergabe, Weiterlizenzierung oder entgeltliche Überlassung individuell erstellter Arbeitsergebnisse an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet, soweit dies nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der für den Kunden erstellten Webseite erforderlich ist.

 

(6) Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Nutzung der erstellten Arbeitsergebnisse nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

 

(7) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen Verwendung vom Kunden bereitgestellter Inhalte entstehen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 9 Wartung und laufende Betreuung

(1) Im Rahmen der laufenden Betreuung bietet der Anbieter verschiedene Wartungs- und Betreuungspakete an. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Paket und dem individuellen Angebot.

 

(2) Das Wartungspaket CARE umfasst insbesondere die regelmäßige technische Wartung der Webseite, WordPress- und Plugin-Updates, Backups, Sicherheits- und Funktionsprüfungen sowie die im jeweiligen Angebot vereinbarte Änderungszeit von bis zu
15 Minuten pro Monat.

 

(3) Das Wartungspaket GROWTH umfasst die Leistungen des CARE-Pakets sowie die im jeweiligen Angebot zusätzlich vereinbarten Leistungen. Hierzu gehören insbesondere die vereinbarte Änderungszeit von bis zu 60 Minuten pro Monat, SEO- und Sichtbarkeitschecks, Performance-Analysen und strategische Beratung zur Weiterentwicklung der Webseite.

 

(4) Die monatlich enthaltene Änderungszeit dient ausschließlich der Bearbeitung kleinerer Änderungen und Anpassungen an der bestehenden Webseite. Nicht genutzte Änderungszeit kann nicht auf Folgemonate übertragen, ausgezahlt oder anderweitig vergütet werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

(5) Leistungen, die über den vereinbarten Umfang des jeweiligen Wartungs- und Betreuungspakets hinausgehen, insbesondere umfangreiche neue Seiten, neue Funktionen, Neugestaltungen oder größere technische Anpassungen, sind nicht Bestandteil der monatlichen Änderungszeit und können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

 

(6) Wartungs- und Betreuungsverträge werden grundsätzlich mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

(7) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird der Wartungs- und Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

(8) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

(9) Die vereinbarte monatliche Vergütung für Wartungs- und Betreuungsleistungen ist jeweils im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

(10) Die technische Wartung umfasst keine Garantie dafür, dass durch Updates eingesetzte Themes, Plugins, externe Dienste oder sonstige Drittanbieter-Komponenten dauerhaft mit der Webseite kompatibel bleiben. Der Anbieter bemüht sich im Rahmen der vereinbarten Leistungen um eine ordnungsgemäße technische Betreuung und informiert den Kunden, sofern

wesentliche Probleme oder erforderliche zusätzliche Maßnahmen erkennbar werden.

§ 10 Online-Marketing

(1) Der Anbieter erbringt im Bereich Online-Marketing die im jeweiligen individuellen Angebot vereinbarten Leistungen. Hierzu können insbesondere strategische Beratung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content- und Marketingmaßnahmen, Conversion-Optimierung, Kampagnen, Landingpages sowie weitere digitale Marketingmaßnahmen gehören.

 

(2) Der konkrete Leistungsumfang, die vereinbarten Maßnahmen und der Leistungszeitraum ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der gesonderten Leistungsvereinbarung.

 

(3) Online-Marketing-Maßnahmen werden nach bestem fachlichen Wissen und auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen und technischen Möglichkeiten durchgeführt. Ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Besuchern, Leads, Anfragen, Kunden, Umsätzen oder Gewinnen, wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich als konkrete Leistung vereinbart wurde.

 

(4) Bei Suchmaschinenoptimierung kann insbesondere keine bestimmte Platzierung oder ein bestimmtes Ranking in Suchmaschinen garantiert werden. Suchmaschinen ändern ihre Algorithmen und Bewertungskriterien regelmäßig und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

 

(5) Soweit für die vereinbarten Marketingmaßnahmen Werbebudgets, Anzeigenkosten, Software, externe Plattformen, Lizenzen oder sonstige Leistungen Dritter erforderlich sind, sind diese nicht Bestandteil der Vergütung des Anbieters, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

(6) Der Kunde stellt die für die Durchführung der vereinbarten Marketingmaßnahmen erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden können zu einer entsprechenden Anpassung des Leistungszeitraums führen.

 

(7) Der Anbieter ist berechtigt, Marketingmaßnahmen anzupassen, wenn dies aufgrund technischer Entwicklungen, Änderungen von Plattformen, Suchmaschinen, Werberichtlinien oder vergleichbaren äußeren Umständen erforderlich oder fachlich sinnvoll ist, sofern dadurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich verändert wird.

§ 11 Business-Mentoring und Beratung

(1) Der Anbieter bietet Business-Mentoring, Beratung und strategische Begleitung auf Grundlage des jeweils individuell vereinbarten Leistungsumfangs an. Die Inhalte können insbesondere die Bereiche Business-Aufbau, Positionierung, Angebot, Online-Marketing, Personal Branding, Kundengewinnung und strategische Weiterentwicklung umfassen.

 

(2) Der konkrete Umfang des Mentorings, die Anzahl und Dauer der Termine sowie der vereinbarte Zeitraum ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder der gesonderten Vereinbarung.

 

(3) Die Leistungen des Anbieters stellen eine beratende und begleitende Unterstützung dar. Der Kunde trifft unternehmerische Entscheidungen eigenverantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen
oder unternehmerischen Erfolg.

 

(4) Die im Rahmen des Mentorings zur Verfügung gestellten Informationen, Empfehlungen und Strategien beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Informationen und Erfahrungen des Anbieters. Der Kunde ist dafür verantwortlich, deren Eignung für seine individuelle Situation zu prüfen und die Entscheidungen über deren Umsetzung selbst zu treffen.

 

(5) Vereinbarte Mentoring-Termine sind verbindlich. Kann der Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, hat er den Anbieter möglichst frühzeitig darüber zu informieren. Eine Verschiebung kann nach Möglichkeit vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine beliebige Anzahl zusätzlicher Ersatztermine besteht nicht.

 

(6) Sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung für das Mentoring vor Beginn der Zusammenarbeit vollständig zu entrichten.

 

(7) Die im Rahmen des Mentorings bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Vorlagen und sonstigen Inhalte dürfen vom Kunden ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder entgeltliche Weiterverwendung für Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

 

(8) Das Business-Mentoring stellt keine Rechts-, Steuer-, Anlage- oder sonstige erlaubnispflichtige Fachberatung dar, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 12 Technische Leistungen, Hosting und Drittanbieter

(1) Für die technische Umsetzung von Webseiten können insbesondere WordPress, Elementor, Themes, Plugins, Hosting-Anbieter, Domain-Provider sowie weitere technische Dienste und Systeme von Drittanbietern eingesetzt werden.

 

(2) Soweit Leistungen Dritter Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, erbringt der Anbieter diese im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Für die dauerhafte Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder zukünftige Kompatibilität von Leistungen Dritter kann keine Garantie übernommen werden.

 

(3) Änderungen, Updates oder technische Anpassungen durch Drittanbieter können Auswirkungen auf die Funktionalität einer Webseite haben. Der Anbieter wird im Rahmen der vereinbarten Leistungen angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Funktionsfähigkeit der Webseite aufrechtzuerhalten.

 

(4) Soweit für die Nutzung von Drittanbieterleistungen eigene Verträge, Lizenzen oder Gebühren erforderlich sind, werden diese vom Kunden getragen, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Angebots sind.

 

(5) Der Kunde ist für die rechtmäßige Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte sowie für die von ihm selbst beauftragten oder betriebenen Drittanbieter-Dienste verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Domains, Hosting, externe Software, Bilder, Schriften und sonstige Inhalte, soweit diese nicht vom Anbieter bereitgestellt werden.

 

(6) Bei technischen Störungen oder Ausfällen von Drittanbietern besteht eine Verpflichtung des Anbieters zur Behebung nur insoweit, wie die Ursache innerhalb seines vereinbarten Leistungsbereichs liegt. Störungen, die ausschließlich durch den Drittanbieter
verursacht werden, liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Anbieters.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit eines Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot oder der getroffenen Vereinbarung.

 

(2) Webdesign-Projekte werden grundsätzlich als projektbezogene Aufträge für den jeweils vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Projektlaufzeit ist ausgeschlossen, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund
bleibt unberührt.

 

(3) Business-Mentoring wird für den jeweils im Angebot vereinbarten Zeitraum bzw. Leistungsumfang geschlossen. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart
wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

(4) Wartungs- und Betreuungsverträge werden grundsätzlich mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

(5) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird ein Wartungs- und Betreuungsvertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt. Er kann anschließend von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern im individuellen Angebot nichts
Abweichendes vereinbart wurde.

 

(6) Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung per E-Mail ist ausreichend.

 

(7) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht zugemutet werden kann.

 

(8) Bei Beendigung eines Wartungs- oder Betreuungsvertrages endet die Verpflichtung des Anbieters zur Erbringung der laufenden Wartungs- und Betreuungsleistungen mit dem Ende des Vertragsverhältnisses. Bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie Ansprüche aus bereits erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

§ 14 Haftung und Gewährleistung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

 

(5) Der Anbieter haftet nicht für wirtschaftliche, unternehmerische oder persönliche Entscheidungen des Kunden, die dieser auf Grundlage von Webdesign, Online-Marketing, Beratungs- oder Mentoring-Leistungen trifft. Der Kunde bleibt für die Umsetzung von Empfehlungen und für seine unternehmerischen Entscheidungen selbst verantwortlich.

 

(6) Im Bereich Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Kunden oder Anfragen und kein bestimmtes Suchmaschinenranking geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich als konkrete vertragliche Leistung vereinbart wurde.

 

(7) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Störungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Dies gilt insbesondere für Hosting-Anbieter, Domain-Provider, Suchmaschinen,
Social-Media-Plattformen, Werbeplattformen, Plugins, Themes und sonstige externe Dienste.

 

(8) Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.

 

(2) Soweit für die Durchführung der vereinbarten Leistungen personenbezogene Daten des Kunden oder von ihm benannter Ansprechpartner verarbeitet werden, erfolgt dies nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses.

 

(3) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach den Umständen als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei an unbefugte Dritte weiterzugeben.

 

(4) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitspflicht öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund
gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

 

(5) Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gelten über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Parteien erforderlich ist.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der gesetzlich zulässige Gerichtsstand maßgeblich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

(3) Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang.

 

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

(5) Maßgeblich für den Umfang der vereinbarten Leistungen sind insbesondere das individuelle Angebot, die jeweilige Leistungsbeschreibung und sonstige ausdrücklich vereinbarte Vertragsunterlagen.

 

Stand: September 2026